
Rahmenbedingungen.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dazu einander kennenzulernen. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu besprechen und wir können gemeinsam ein Therapieziel formulieren.
Kostenzuschuss
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD-10) ist ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse möglich. Der Betrag variiert je nach Krankenkasse.
ÖKG: 33,70 Euro
SVS: 50,- Euro
KFA: 39,- Euro
BVAEB: 50,20 Euro
Honorar
Eine Einzelstunde dauert 50 Minuten und kostet 100 Euro.
Ein Sozialtarif ist bei verfügbaren Plätzen möglich.
Üblicherweise findet die Therapie wöchentlich statt.
Dauer der Therapie
Da Psychotherapie ein dynamischer Prozess ist, kann die Dauer der gesamten Therapie schwer abgeschätzt werden. Selbstverständlich können Sie die Therapie jederzeit beenden. Es ist jedoch sinnvoll, diesen Entschluss gemeinsam zu besprechen.
Verschwiegenheit
Unsere Gespräche sind vertraulich und unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach §15 PthG
Absageregelung
Der vereinbarte Termin ist nur für Sie reserviert. Daher bitte ich Sie, falls sie verhindert sind, mindestens 48 Stunden vor Stundenbeginn abzusagen. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten können, ist das volle Honorar zu bezahlen.
